private Krankenversicherung (PKV)
Um eine private Krankenversicherung zu finden, die das für Sie günstigste Angebot bietet, können Sie unseren unabhängigen Versicherungsvergleich nutzen!
Dazu können Sie das Formular rechts ausfüllen. Nur so können wir den passenden Tarif der großen deutschen Versicherungsgesellschaften individuell auf Sie maßgeschneidert errechnen.
Unser Tipp: Vergleichen Sie mit uns! Lassen Sie sich in einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch persönlich beraten. Unsere Berater stehen Ihnen kompetent und sachkundig zur Seite und helfen Ihnen das für Sie passende Produkt zu finden - günstigste bei gleichen Leistungen.
Gesundheitsreform - Neuregelungen für die PKV ab 2009
PKV-Überblick
PKV-Arten
Voraussetzungen
Beiträge
Beitragsrückerstattung
Versicherungsfirmen
Abrechnungswesen
Vertragsgestaltung
Leistungen
Unterschiede zwischen der Privaten (PKV)-/ und Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
1. Gesundheitsreform - Neuregelungen für die PKV ab 2009
Die Gesundheitsreform 2007 ist am 1.April 2007 in Kraft getreten. Einige Bestimmungen sind schon umgesetzt, andere werden erst ab 2009 wirken.
Für die PKV relevante Änderungen ab 2009:
Pflichtversicherungsgrenze: neu ab 2009 - Jahreseinkommen brutto 48.600€, mtl. 4.050€ (2008 waren es 48.150€, mtl. 4.012,50€). Die notwendige Dauer von mindestens 3 Jahren über der Pflichtgrenze, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, bleibt bestehen.
Unabhängig vom individuellen Krankheitsrisiko sollen zukünftig freiwillig Versicherte und ehemals privat Versicherte in die PKV wechseln können. Dazu soll ein Basistarif eingeführt werden, der allerdings nach Eintrittsalter und Geschlecht differenzierte Beiträge erheben wird.
Die Versicherten sollen zukünftig leichter das Unternehmen wechseln können. Dazu sollen die Altersrückstellungen bei Wechsel der Versicherung im Umfang des Basistarifes anrechnungsfähig gestellt werden.
Der Basistarif darf den GKV-Höchstbeitrag nicht überschreiten. Würde durch die Bezahlung einer Prämie Hilfebedürftigkeit ausgelöst, reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte.
Eine Portabilität der Altersrückstellungen zwischen PKV und GKV soll nicht stattfinden.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat in Ihrer Pressemitteilung detailierte Informationen zur Gesundheitsreform 2007 bereitgestellt.
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2. PKV-Überblick
Wichtig: Wem die private Krankenkasse nicht offen steht, vergleicht hier günstige Zusatzversicherungen, um Defizite auszugleichen. Wem die private Krankenversicherung offen steht, lesen sie unter Voraussetzungen.
Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine Absicherung gegen Krankheitskosten bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen.
Die Preise und Leistungen unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter zum Teil erheblich. Bitte beachten Sie: Das günstigste ist nicht immer auch das beste Angebot.
Das wichtigste in Kürze:
folgende Leistungsmerkmale bietet die private Krankenversicherung:
Freie Arzt- und Krankenhauswahl
Behandlung als Privatpatient
Beitragsgestaltung individuell wählbar durch individuelle Leistungswahl
Stationäre Behandlung durch Chefarzt auf Wunsch mit Einbettzimmer
Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert
Beitrag einkommensunabhängig
Hohe Kostenerstattung (bis zu 100%) bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
Beitragsrückerstattung, bis zu 6 Monate pro Jahr, je nach Tarif
Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung
Keine Zuzahlung für medizinisch notwendige Medikamente
Weltweiter Krankenschutz in der Regel im Tarif enthalten
Generell können alleinstehende Besserverdiener mit der privaten Krankenversicherung viel Geld sparen.
Unser Tipp: Achten Sie dabei auf Beitragsstabilität, denn im Alter steigen die Beträge und Sie sollten genügend Altersrücklagen gebildet haben, damit Ihre Beiträge stabil bleiben.
Die Beitragshöhe richtet sich nach den gewünschten Leistungen, dem Alter, dem Geschlecht und dem aktuellen Gesundheitszustand.
Grundsätzlich gilt: je früher jemand zur Privatversicherung wechselt, desto günstiger wird der Beitrag. Je umfassender der gewählte Versicherungsschutz, desto höher wird die Prämie.
Der Arbeitgeber zahlt Ihnen auch zur privaten Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung dazu.
Wichtig! Die Familie ist nicht automatisch mitversichert. Die private Krankenversicherung erhebt für jeden Versicherten einen separaten Beitrag. Für Familien ist das oft ein Rechenexempel. Die Beiträge für Kinder sind aber relativ gering - und in der Pflegeversicherung sind Kinder ohnehin beitragsfrei mitversichert.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot, das auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert ist. Füllen Sie dazu einfach das Formular rechts aus. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Dieser Versicherungsvergleich ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
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3. PKV-Arten
- je nach Umfang der privaten Krankenversicherung (PKV):
VOLLversicherung
Absicherung der gesamten Krankheitskosten
TEILversicherung
Absicherung eines Anteils der Krankheitskosten (bspw. bei Beamten mit Anspruch auf Beihilfe durch ihren Dienstherrn)
ZUSATZversicherung
Absicherung zusätzlicher Risiken zur gesetzlichen Krankenversicherung, z.B:
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Krankenhaustagegeld
- Krankentagegeld
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4.Voraussetzungen
Personen ohne Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
Arbeitnehmer
deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (47.250€ p.a./2006, 47.700€ p.a./2007) liegt.
Beamte, Beamtenanwärter
Selbstständige
Freiberufler
Studenten (private Krankenversicherung für Studenten)
Wichtig! Aufgrund der Gesundheitsreform können Sie erst wechseln wenn Ihr Bruttojahreseinkommen drei Jahre lang in Folge die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Beamte, Selbständige, Freiberufler und Studenten können sofort in die PKV wechseln.
Preisbewusste Wechsler aus der GKV zur PKV sollten sich jetzt eine Anwärterschaft bei einer privaten Krankenversicherung sichern. Diese Anwartschaft erhält Ihnen sogar den ursprünglich berechneten Beitragssatz, der sich auf Ihr heutiges Eintrittsalter und den gegenwärtigen Gesundheitszustand bezieht.
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5. Beiträge
Die Versicherungsprämien sind einkommensunabhängig (im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung)
Der Beitrag wird nach folgenden Kriterien festgesetzt:
Geschlecht
Frauentarife sind in der Regel teurer
Eintrittsalter
Tarif / Leistungen
Gesundheitszustand
Abhängig vom Gesundheitszustand gibt es:
Risikozuschläge
Leistungsstaffelung
Leistungsausschlüsse
Die private Krankenversicherung ist grundsätzlich günstiger und umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
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6. Beitragsrückerstattung
Die bereits gezahlten Monatsbeiträge (private Krankenversicherung und auch zur Zusatzversicherung) werden teilweise erstattet - wenn der Versicherte mindestens 1 Kalenderjahr keine Leistungen von der Krankenkasse in Anspruch genommen hat (je nach private Krankenkasse unterschiedlich).
Drei unterschiedliche Systeme werden dabei unterschieden:
Beitragsrückerstattung
Diese Leistung ist freiwillig, die Summe wird 1-mal pro Jahr neu festgelegt (je nach Geschäftserfolg der privaten Krankenkasse, bis zu 6 Monatsbeiträge)
Pauschalleistung
Einige private Krankenkassen bieten eine vertraglich garantierte Pauschalleistung.
Sie steigert sich, je nach Dauer der Leistungsfreiheit, von 3 auf 6
Monatsbeiträge und wird unabhängig vom Geschäftserfolg der privaten Krankenkasse gezahlt.
Für Arbeitnehmer, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, ist es besonders interessant. Die Pauschalleistung wird erst im Folgejahr ausgezahlt, so bleibt der Zuschuss in voller Höhe bestehen. Der Beitrag für den Versicherten reduziert sich jedoch rechnerisch um bis zu 100%!
Leistungsfreiheitsrabatt
Einige private Krankenkassen bieten einen Rabatt, der jedes Jahr steigt - als eine vertraglich garantierte Leistung, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. So kann ein Rabat bis zu 50% erreicht werden.
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7. Versicherungsfirmen
Eine private Krankenversicherung kann von zwei Unternehmenstypen als Versicherer getragen werden
Aktiengesellschaft (AG)
die Gewinne gehen in Form von Dividenden an die Aktionäre.
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
- die Gewinne bleiben im Topf der Versichertengemeinschaft
- Die Mitbestimmung der Versicherten über das Unternehmen ist meist in einer unterentwickelten Form
Im Verband privater Krankenkassen sind zurzeit 48 Unternehmen (August 2006).
Die wichtigsten Versicherer:
Allianz Private Krankenversicherungs AG (vormals Vereinte)
Alte Oldenburger
ARAG
AXA
Barmenia
Bayerische Beamtenkrankenkasse
Bayerische Beamtenversicherung (BBV)
CENTRAL
Concordia
Continentale
Dbv-winterthur
Debeka
Deutscher Ring
DEVK
ENVIVAS
Gothaer (fusionierte mit früherer Berlin-Kölnische)
HALLESCHE Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
Hanse-Merkur
HUK-Coburg
Inter
KarstadtQuelle
Landeskrankenhilfe (LKH)
Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster (LVM)
Mannheimer
Münchener Verein
Nürnberger
Pax (vormals FAMILIENFÜRSORGE)
Provinzial
R+V Versicherung
Süddeutsche Krankenversicherung (SDK)
SIGNAL IDUNA
Union (UKV)
Universa
Victoria
Württembergische
Ca. 95 % aller privat Versicherten haben einen Vertrag mit diesen Versicherern.
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8. Abrechnungswesen
Ambulante Behandlung
Der Versicherte bekommt nach einem Arztbesuch eine Rechnung über die Behandlungskosten (vom Arzt oder vom Abrechnungsunternehmen).
Diese Rechnung sowie Rezepte für Medikamente reicht der Versicherte bei seiner Krankenversicherung ein und bekommt nach Prüfung die Erstattung.
Stationäre Behandlung
Der Versicherte legt seine Versicherungskarte in der Klinik vor. Entsprechend dem versicherten Unterbringungsart rechnet die Klinik die Kosten des Krankenhausaufenthalts direkt mit der Versicherungsfirma ab.
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9. Vertragsgestaltung
Verschiedene Tarife können je nach Bedürfnissen individuell kombiniert werden - um die beste Lösung zu finden.
Bei Tarifwerken mit Modultarifen können verschiedene ambulante, zahnärztliche und stationäre Tarife vereinbart werden.
Bei so genannten Kompakttarifen sind ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen als feste Versicherungsleistungen vereinbart, welche nicht individuell gestaltet werden können.
Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. D. h., die Krankenversicherung tritt erst dann ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungs-Betrag übersteigen. Ebenso sind leistungsartbezogene Selbstbeteiligungen (z. B. 10 % der Medikamentenkosten oder 15% der Heilmittelkosten) möglich. Für bestimmte Leistungen können auch Obergrenzen vereinbart sein (z. B. Brillen bis max 300 Euro oder orthopädische Schuhe bis 200 Euro). Dafür ist bei diesen Tarifen die Versicherungsprämie niedriger oder ein Teil der Beiträge wird zurückerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.
Wer einmal privat vollversichert ist, wird in die gesetzliche Krankenkassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er wieder versicherungspflichtig wird, z. B. durch Arbeitslosigkeit, jedoch nur, wenn er noch unter 55 Jahre alt ist bzw. zuvor weniger als 5 Jahre in der PKV war. (SGB V § 6 Abs. 3a)
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10. Leistungen
Die Leistungen der PKV variieren je nach Gesellschaft und Tarif.
Versicherbar ist (je nach Tarif):
Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
Freie Wahl der Klinik
Behandlung durch den Chefarzt
Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
Kieferorthopädische Behandlungen
Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
Psychotherapie
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11. Unterschiede zwischen PKV und gesetzliche Krankenversicherung(GKV)
Familienangehörige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist für jede versicherte Person ein separater Beitrag fällig.
Die Beiträge richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision ...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der Beitrag nach dem persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet.
Gut verdienende Alleinstehende erhalten in der PKV in der Regel günstigere Tarife als in der GKV.
Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt (z. B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen, Zahnersatz).
Im Bereich der Innovationen in der Medizin zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur, was "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. Ebenso bekommen nur einige privatversicherte Diabetiker die Kosten sogenannter kurzwirksamer Insulin-Analoga erstattet (für deren Überlegenheit es jedoch keine Belege gibt).
Die Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal ist von GKV-Versicherten zu entrichten, Privatversicherte müssen dies nicht.
Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch.
Die Leistungen der GKV werden im Sozialgesetzbuch und nicht durch privatrechtlichen Vertrag festgelegt (d. h. die Politik bzw. die Selbstverwaltung können die Leistungen jederzeit beschränken oder aber auch erweitern).
Klagen gegen eine GKV erfolgen vor den Sozialgerichten und sind kostenfrei.
Ehemals PKV-Versicherte nimmt die GKV nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden (z. B. nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung), unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist (§ 6 Abs. 3a SGB V).
PKV-Versicherte können bei Unzufriedenheit nur mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln, weil sie älter wurden, evtl. inzwischen Krankheitsvorfälle hatten und ihre Altersrücklage (siehe Gesundheitsreform 2006) nicht angerechnet erhalten.
PKV-Versicherte können auf die Höhe ihres Beitrages durch Anpassung ihrer Leistungsansprüche und durch die Höhe eines etwaigen Selbstbehalts Einfluss nehmen. Sie haben damit im fortschreitenden Alter die Chance, ihre durch laufende Steigerungen evtl. nicht mehr tragbaren Beitragslasten durch Leistungsverzicht zu mildern.
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Die Alterungsrückstellung wird von den privaten Krankenkassen zur Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im Alter verwendet. Von den Beiträgen, die Sie als junger Versicherter zahlen wird ein großer Teil "zurückgelegt" für die höheren Leistungen, die Sie als älterer Mensch in Anspruch nehmen. Die Rückstellungen werden Ihnen individuell gutgeschrieben.Je mehr Alterungsrückstellungen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gebildet werden, desto sicherer ist die Beitragskalkulation für Sie als Versicherten im Alter.
Wenn Sie Beamter sind, dann sind Sie ab dem Zeitpunkt der Berufung in das Beamtenverhältnis sozialversicherungsfrei. Sie erhalten zu ihren Bezügen vom Dienstherrn einen prozentualen Zuschuss zu den Krankheitskosten.
Die Beihilfesätze sind entweder personen- oder familienstandsbezogen und richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. des Landes. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen für die "Restabsicherung" speziell für Beamte konzipierte Tarife an.
Zu den ambulanten Leistungen zählen u.a. ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Besuche, ambulante Operationen, Röntgendiagnostik, ärztlich verordnete Arzneien und Verbandsmittel sowie Heilmittel psychotherapeutische Behandlungen, Leistungen des Heilpraktikers, des Physiotherapeuten, des Krankengymnasten, des Logopäden etc.
Beamtenanwärter sind Beamte in der Ausbildung, also Personen, die als Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst einen Unterhaltszuschuss erhalten. Sie können in der privaten Krankenversicherung zu besonderen Bedingungen und günstigen Beiträgen versichert werden.
Eine selbstständige Tätigkeit liegt dann vor, wenn sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt wird, wenn eine eigene Betriebsstätte vorhanden ist, Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft vorliegt, das Unternehmensrisiko getragen wird und die Befugnis besteht, die Tätigkeit und die Arbeitszeit im wesentlichen frei zu gestalten.